EU Cookie Zustimmung

Zur Nutzung dieser Website verwenden wir Cookies und sammeln einige Daten. Um der EU-DSGVO zu entsprechen, geben wir Ihnen die Wahl, ob Sie uns erlauben, bestimmte Cookies zu verwenden und einige Daten zu sammeln.

Essenzielle Cookies

Die essenziellen Cookies werden benötigt, um die von Ihnen besuchte Website technisch zu betreiben. Sie können sie nicht deaktivieren.


Mehr Infos in der Datenschutzerklärung

Save my Child e.V. (SmC)


SmC möchte eine „Brückenverbindung“ zwischen Eltern und den Ämtern sein.

Motivation

Den Kern einer Gesellschaft bildet die Familie. Diese zu schützen, ist nicht nur die Aufgabe des Staates, sondern die Verantwortung von jedem Einzelnen, der damit in Berührung kommt.

SmC ist ein Verein, der aus einer Initiative besorgter Eltern im Jahre 2020 nach einer eindeutig erwiesenen und vor dem Gericht auch so beschlossenen, voreiligen Inobhutnahme in NRW entstanden ist. Zahlreiche weitere Betroffene haben sich daraufhin mit ähnlichen Fällen gemeldet und es kam so zu einem solidarischen Zusammenschluss von Betroffenen und empfindsamen Mitbürgern und Mitbürgerinnen. Ziel der Institution ist es vor allem Kinder zu schützen. Eine gesunde und sichere Entwicklung der Kinder in der Familie ist das Hauptziel von SmC. Dabei gilt es, stets das Kindeswohl jederzeit und in jeder Hinsicht zu gewährleisten!

SmC stellt sich als Verein besonders gegen voreilige Inobhutnahmen durch das Jugendamt. Statistiken zeigen, dass Inobhutnahmen in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben, obwohl die Inobhutnahme die allerletzte Maßnahme sein sollte, wenn jegliche andere Maßnahmen gescheitert sind, das Kind in der Familie zu belassen. Diesem Trend wollen wir, wo dies im Sinne des Kindeswohles ist, entgegenwirken.

Aufgabe

SmC ist ein Verein und keine Anwaltskanzlei, kein Familiengericht oder staatliche Einrichtung. Aufgabe von SmC ist es nicht, Eltern, die betroffen sind, zu verdächtigen oder zu verurteilen. Daher sollen Eltern keine relevanten Informationen, auch wenn diese scheinbar zu ihrem Nachteil sind, vorenthalten. Andernfalls können die Situationen im Sinne des Kindeswohls nicht richtig eingeschätzt werden, um die betroffene Familie in der bestmöglichen Weise zu unterstützen. Unsere Aufgabe liegt primär in der Beratung und Begleitung der Familien.

Die Hilfsangebote seitens des Vereins werden sehr individuell auf alle Fälle abgestimmt. Betroffene werden beraten, indem ihnen Lösungswege und mögliche Handlungsoptionen veranschaulicht werden. Der Verein kann hierfür auch mit Fachleuten aus verschiedenen Bereichen zusammenarbeiten. Es besteht die Möglichkeit, Betroffene auf Gespräche mit den Mitarbeitern des Jugendamtes vorzubereiten. Gibt es tatsächlich Probleme, wie beispielsweise Überforderungen in der Familie, kann SmC dabei unterstützen, Wege aus diesen Problemen zu finden. In einigen Fällen kann auch unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilung und Socialmedia-Nachrichten, Petitionen, Demonstrationen o. Ä) für die Interessen einer Familie betrieben werden, um Bürger und zuständige Behörden auf die bestehende Ungerechtigkeit aufmerksam werden zu lassen.

Außerdem soll unsere Aufgabe auch sein, soweit möglich und nötig, Betroffene an vertrauenswürdige Fachanwälte, vertrauenswürdige und kompetente Gutachter, wie Ärzte oder Psychologen, zu vermitteln.

SmC möchte eine „Brückenverbindung“ zwischen Eltern und den Ämtern sein. Das heißt, wir wollen begleiten, beraten und vermitteln, um so den Eltern ein Gespräch mit den entscheidenden Ämtern und Verantwortlichen auf Augenhöhe, frei von Angst vor Willkür oder Schikane und ohne verhärtete Fronten zu ermöglichen.

Hierfür wendet sich SmC auch an höherer Ebene, wie z. B. mit Politikern in Deutschland sowie im Ausland, um diese einzubeziehen und um Unterstützung beim Schutz der Interessen von Kindern und Eltern anzuhalten.

Solidarität während der schweren Zeit, in der die Eltern um ihr Kind bangen, ist besonders wichtig. Daher stellt SmC z. B. eine Selbsthilfegruppe für Betroffene bereit.

Darüber hinaus soll als Prävention z. B. Kurse zur Stressbewältigung und gewaltfreien Erziehung für junge Eltern o. Ä. angeboten oder vermittelt werden.

save my child e.V.

Voraussetzungen für die Annahme eines Falles

Ein Fall wird von SmC angenommen und mit der Öffentlichkeit geteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Zustimmung der Eltern

Ohne die Zustimmung der Eltern werden und können wir keinen einzigen Fall betreuen.

Akteneinsicht

Die betroffene Familie muss nachweisen, welche Schritte bis jetzt eingeleitet wurden und in welcher Phase sich die Familie aktuell befindet. Dazu gehören alle relevanten Akten, rechtsmedizinische Berichte, Hilfepläne und jeder Schriftverkehr. Auch müssen ärztliche Berichte, Untersuchungen, Gutachten und alles, was darauf deutet, dass das Kind nicht missbraucht wurde, dem SmC vorgelegt werden.

Ausschluss

SmC befürwortet nur den Verbleib bzw. die Rückgabe von Kindern in Familien, in denen es keine sexuelle Gewalt, Missbrauch, schwere Misshandlung, Drogenabhängigkeit o. Ä. gibt. Bei nicht ausräumbarem Zweifel an dieser Tatsache lehnen wir aus Respekt und aus Schutz des Kindeswohls sowie zum Schutz des Vereins jede Form der Unterstützung ab.

Gremium

Für fragliche Fälle hat SmC ein Gremium benannt, das aus Juristen, Pädagogen und ähnliche „Fachleute“ besteht, die sich beraten und in Abstimmung entscheiden, ob ein Fall durch SmC angenommen wird oder nicht.

Verwandte der betroffenen Kinder/Pflegefamilie

Manchmal ist es leider unvermeidlich Kinder vorrübergehend oder auch dauerhaft in Obhut zu nehmen. Bei solchen Fällen ist der Verein darauf bestrebt, dass betroffene Kinder unter Berücksichtigung ihres kulturellen und religiösen Hintergrundes entsprechenden Pflegefamilien zugeteilt werden. Wo dies möglich und sinnvoll ist, sollen von Eltern vorgeschlagene Verwandte des Kindes als Pflegefamilie bevorzugt werden. Ebenso setzen wir uns, dort wo noch Hoffnung auf eine spätere Rückführung besteht, für die Aufrechterhaltung eines regelmäßigen und positiv gestalteten Umgangs und somit gegen eine unnötige Entfremdung von Kindern von deren Eltern ein.

Datenschutzbestimmung

Selbstverständlich gilt es für SmC, Akten und Personendaten gem. den Datenschutzbestimmungen zu schützen und die Fälle vertraulich zu behandeln.